„Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“ ist nicht nur ein geflügeltes Wort. Es ist ein universelles Prinzip der (sozialen) Marktwirtschaft. Wer sich früh engagiert, wird belohnt. „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Genau für diesen fairen Grundsatz steht das Windhundprinzip. Wer das neueste iPhone möchte, muss vorbestellen oder vor einem Shop campieren und bekommt es nach dem Windhundprinzip. Wer einen Netzanschluss möchte, muss ihn beantragen und bekommt ihn nach dem Windhundprinzip. Das war auch der Grundsatz der Energiewirtschaft, bis ihn Katharina Reiche mit der KraftNAV-Novelle zu Weihnachten 2025 aufheben ließ.

Durch einen einzigen Satz stoppte Katharina Reiche den für die Energiewende eigentlich notwendigen Batteriespeicherausbau. Ohne Regelung für den Netzanschluss keine neuen Batteriespeicher. Anstelle des fairen Windhundprinzips treten Mafiamethoden. Dass sich diese auch noch das Oligopol der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNBs) aus Tennet, Amprion, 50 Hertz und TransnetBW selbst geben durfte, ist nur ein weiterer Aspekt dieses Skandals.

Dieses Konzept reichten die ÜNBs bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) als Konzeptpapier ein, das leider geltendes Recht werden dürfte. Kern dieses Konzeptes ist das sog. Reifegradverfahren. Das heißt: Wenn ein Antrag auf Netzzugang eingeht, wird er erst einmal liegen gelassen. Anträge sollen zukünftig nämlich nur noch zyklisch und gebündelt abgearbeitet werden. Den Zuschlag bekommt nicht derjenige, der als Erster den Antrag gestellt hat – das wäre ja das faire und diskriminierungsfreie Windhundprinzip. Den Zuschlag erhält derjenige, der auf einer imaginären, nicht demokratisch legitimierten Bewertungsskala die meisten Punkte erhält.
„Dich mag ich nicht, dich lasse ich nicht ans Netz!“
So könnte es also im Kopf eines Sachbearbeiters aussehen, wenn ein ÜNB einen Antrag auf Netzzugang prüft. Wer soll schon nachvollziehen oder gar überprüfen können, ob die Bewertung der imaginären, nicht demokratisch legitimierten Bewertungsskala fair abgelaufen ist? Wer soll schon nachvollziehen oder gar überprüfen, ob der Sachbearbeiter für eine wohlwollendere Bewertung etwa bestochen worden ist? Niemand.
Stromnetze gehören wie auch die Wasserversorgung zur staatlichen Daseinsvorsorge. Niemand käme auf die Idee, dass es einer Stadt möglich wäre, einem einzelnen Häuslebauer den Wasseranschluss mit Verweis auf eine imaginäre, nicht demokratisch legitimierte Bewertungsskala verweigern zu können. ÜNBs wird genau das erlaubt. Die Anwendung von Mafiamethoden:
„Dich mag ich nicht, dich lasse ich nicht ans Netz!“
oder noch schlimmer:
„Du gehörst nicht zur Unternehmensgruppe, dich lasse ich nicht ans Netz“
oder noch schlimmer:
„Du hast kein Schutzgeld gezahlt, dich lasse ich nicht ans Netz!“