In der Kabinettssitzung vom 10. Dezember 2025 ist das Ende des deutschen Stromspeicherausbaus als vorletzter Punkt der zugehörigen Pressemitteilung höchstens eine Randnotiz. Die Folgen für das Klima könnten verheerend sein.

Doch was ist geschehen? Nur ein einziger Satz, der eingefügt werden soll, dürfte die Energiewende in Deutschland um Jahre zurückwerfen: „Die Verordnung [KraftNAV] findet keine Anwendung auf Energiespeicheranlagen im Sinne des § 3 Nummer 36 des Energiewirtschaftsgesetzes.“
Berechtigte Begünstigungen…
Bisher sind Batteriespeicher mit einer Leistung von mehr als 100 MW (Batteriegroßspeicher) durch die KraftNAV begünstigt. Netzbetreiber konnten Netzanschlüsse nicht mit Verweis auf etwaige Kapazitätsengpässe verweigern und müssen selbst im Falle der Verweigerung einen alternativen Standort präsentieren. Diese Begünstigung ist auch sinnvoll, schließlich stabilisieren Batteriegroßspeicher das Netz, in dem sie Strom bei hohen Strompreisen abgegeben und ihn bei niedrigen Strompreisen einspeichern. Damit federn sie sowohl Lastspitzen als auch Überproduktion von erneuerbaren Energien ab. Sie sind somit eine perfekte Ergänzung zu Windkraft- und Photovoltaikanlagen an Land.
…die ersatzlos gestrichen werden sollen
Sie wären es zumindest. Denn die Begünstigung soll ohne Ersatzregelung und ohne Übergangsfrist gestrichen werden. Laut einem Pressebericht wären davon bis zu 51 GWh an geplanter Speicherkapazität betroffen. Das entspricht der Leistung von 51 Atomkraftwerken, wenngleich diese von Speichern natürlich nicht dauerhaft, sondern nur für wenige Stunden bereitgestellt werden kann. Für Lastspitzen am Abend oder Produktionsspitzen zur Mittagszeit reicht deren Speicherkapazität jedoch alle mal.

Doch warum das Ganze? Ich habe auf fragdenstaat.de nach dem Entwurf gefragt, der ja auch immer eine Begründung enthält. Ersichtlich ist ein Grund für die Änderung nämlich nicht. Wir brauchen Batteriegroßspeicher für die Energiewende. Einziger Profiteur der neuen Regelung sind die Netzbetreiber, die ihre Netze nun langsamer oder eben gar nicht ausbauen müssen und stattdessen lieber munter weiter Erneuerbare Energien abregeln. Wobei nicht ganz. Auch Gaskraftwerksbetreiber profitieren, weil Batteriegroßspeicher mit der Flexibilität von Gaskraftwerken konkurrieren und diese Konkurrenz nun wegfällt. Freie Fahrt für eine Renaissance der Gaskraftwerke, wie sie etwa auch Großbritannien erlebt hat, statt Energiewende.

Und mitten drin? Eine ehemalige Vorständin im Konzerngeflecht des Gasnetzbetreibers E.ON: Katherina Reiche, die als Staatssekretärin auch an der verheerenden EEG-Reform 2012 beteiligt war. Diese Reform sorgte für einen Einbruch des Photovoltaikausbaus und bedeutete praktisch das Ende der deutschen Solarindustrie. Katherina Reiche, die auch den deutschen Kernkraftwerken nachtrauert(e).

Sie ist eine Hexe* der Gaslobby. Im Mittelalter wurden Hexen verbrannt. Im 21. Jahrhundert sollten Hexen der Gaslobby nur politisch gebrandmarkt und politisch rücktrittsreif geschossen werden. Es bleibt zu hoffen, dass die Fördergeld-Affäre um die Firma ihres Mannes zu Guttenberg noch zu ihrem Rücktritt führt.
* um nicht etwa ein anderes, womöglich besser passenderes Wort mit H zu verwenden.
Ein Kommentar zu “Katherina Reiche und ein weiterer Sargnagel der dt. Klimaziele”
[…] Durch einen einzigen Satz stoppte Katharina Reiche den für die Energiewende eigentlich notwendigen … Ohne Regelung für den Netzanschluss keine neuen Batteriespeicher. Anstelle des fairen Windhundprinzips treten Mafiamethoden. Dass sich diese auch noch das Oligopol der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNBs) aus Tennet, Amprion, 50 Hertz und TransnetBW selbst geben durfte, ist nur ein weiterer Aspekt dieses Skandals. […]